Finden Sie schnell akustik trennwand schreibtisch für Ihr Unternehmen: 1 Ergebnisse

Trockenbau vom Fachmann

Trockenbau vom Fachmann

VOB/B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Fassung 2006 § 1 (Art und Umfang der Leistung) 1. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. 3. Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.